
Mit Knüppel und Gesetzbuch
Am 17. Dezember 2009 wurde Aminatou Haidar in ein Krankenhaus auf Lanzarote eingeliefert. Auf die spanische Atlantikinsel vor Marokkos Küste war die als »Gandhi der Westsahara« bekannte Haidar am 14. November 2009 von der Regierung in Rabat abgeschoben worden. Seitdem befand sich die Aktivistin für die Rechte der Sahraui-Bevölkerung in der marokkanisch besetzten Westsahara im Hungerstreik. Ihre Forderung nach einer politisch unabhängigen Westsahara wird bei offiziellen Stellen nicht gerne gehört. Mit der Ausweisung versuchte die Regierung, der Bewegung eine charismatische Führungsfigur zu nehmen. Die Bereitschaft zum Klinikaufenthalt hat die Situation zwar entspannt, eine Einigung ist dennoch nicht wahrscheinlicher geworden.
Dabei schien die Krönung Muhammads VI. zum marokkanischen König im Juli 1999 grundlegende Fortschritte bei der Achtung der Menschenrechte zu zeitigen. Er schloss damals die Foltergefängnisse seines Vaters und richtete eine für die arabische Welt einmalige »Wahrheitskommission« zur Aufarbeitung politischer Repression ein. Auch wenn diese positive Entwicklung sich durch viele Bereiche der marokkanischen Gesellschaft zog, kann auch heute von einer liberalen Rechtsprechung nur eingeschränkt gesprochen werden. Es ist der Staat, der bestimmt, in welchen Bereichen Grundrechte gelten und welche außerhalb des offiziellen Rahmens liegen. Dies mussten im Oktober 2009 der Chefredakteur der Wochenzeitung al-Michaal und zwei seiner Mitarbeiter erfahren: Sie wurden zu je zwölf, beziehungsweise drei Monaten Gefängnis verurteilt, da sie in einem Artikel über die Gesundheit des Königs spekulierten – ein Vorgang, der die öffentliche Ordnung untergrabe, so die Richter.
Nachdem das nordafrikanische Land 2007 mehrfach Opfer von Anschlägen militanter Islamisten geworden war, schränkte die Regierung die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit teilweise ein. Im Juli 2009 verhaftete die Polizei bei einer Razzia an der Cadi Ayyad-Universität in Marrakesch elf Mitglieder der linken Studentenorganisation »UNEM«. Der Autor Mohamed Erraji wurde im September 2008 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil er für das bei Bloggern beliebte Nachrichtenportal hespress.com einen kritischen Artikel zur Sozialpolitik der Regierung verfasst hatte. Er habe den König beleidigt, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Organisation »Reporter ohne Grenzen« hat Marokko in ihrer »Rangliste der Pressefreiheit 2009« auf den 127. von 175 vorhandenen Plätzen abgewertet: Im Jahr 2006 lag Marokko noch auf Platz 97 von 168 untersuchten Staaten.
Tricks der Behörden
Der im Oktober 2009 veröffentlichte Bericht »Freedom to Create Associations« von Human Rights Watch (HRW) legt den Fokus auf einen speziellen Aspekt zivilgesellschaftlichen Engagements: Der Gründung von Bürgerinitiativen und politischen Vereinigungen. Das Fazit, das Sarah Leah Whitson, HRW-Vorsitzende für den Nahen Osten und Nordafrika, zieht, ist ernüchternd: »Marokko verabschiedet progressive Gesetze, aber anschließend tut die Verwaltung, was sie möchte.« Per Gesetz ist es Bürgern erlaubt, sich in politischen Vereinigungen zu versammeln. Oftmals verweigern die Behörden jedoch die für eine Gründung notwendigen Unterlagen, was Aktivisten von jeglicher staatlicher und privatwirtschaftlicher Unterstützung ausschließt. Weder dürfen sie Versammlungen organisieren, noch ein Bankkonto eröffnen.
Zu den Richtlinien, die eine Vereinigung erfüllen muss, zählt auch ein »Verbot der Förderung schlechter Sitten«. Diese bewusst ungenaue Formulierung ermöglicht es den Behörden, gegen Dissidenten vorzugehen, indem sie ihnen die Lizenz entziehen. »Es fehlt der politische Wille, eine freie Meinungsäußerung zu garantieren«, so der Bericht.
Zu den Opfern der Benachteiligung zählen viele Organisationen zum Schutz von Minderheiten, wie zum Beispiel die Berber-Vereinigung »Amazigh Democratic Party« oder die »Sahrawi Human Rights Association«, die sich wie auch Aminatou Haidar für die kulturelle Eigenständigkeit der Sahrauis einsetzt. Der Staat wirft diesen Organisationen stets vor, eine Sezession einzelner Landesteile zu befürworten. Auch Gruppierungen, die der islamistischen »al-Adl wa’l-Ihsan«-Bewegung nahe stehen, hatten in der Vergangenheit keine Chance, vom Staat anerkannt zu werden.
»Die Regierung muss die Anklagen wegen Mitgliedschaft in einer nicht genehmigten Organisation fallen lassen«, so die zentrale Forderung aller Organisationen. Der Gesetzestext solle an international geltendes Recht angepasst werden und den Bürgern eine Grundlage gegeben werden, die Gründung einer Organisation einklagen zu können.![]()




