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Neustart jenseits des Jordan
25.11.2009

Neustart jenseits des Jordan

von Christoph Sydow / Foto: Youssef Allan/Royal Palace/dpa-PA

»Wir, König Abdullah II. Bin al-Hussein, König des haschemitischen Königreiches Jordanien, ordnen in Übereinstimmung mit Artikel 34, Paragraph 3 der Verfassung an: Die Kammer der Deputierten wird mit Wirkung des 24. November 2009 aufgelöst.« Wenige Tage vor Beginn des islamischen Opferfestes Eid al-Adha hat Jordaniens Abdullah mit diesem königlichen Dekret für einen politischen Paukenschlag gesorgt und die Innenpolitik seines Landes aus einer monatelangen Lethargie gerissen. Eigentlich sollte die aktuelle Legislaturperiode erst im November 2011 enden.

Offizielle Gründe für diesen Schritt gab der Hof nicht bekannt. In den letzten Monaten mehrte sich in der jordanischen Presse jedoch die Kritik an der Arbeit von Regierung und Parlament. Unter anderem wurde dem Unterhaus vorgeworfen, die Verabschiedung neuer Steuergesetze nicht schnell genug voranzutreiben. Außerdem machten immer wieder Bestechungsvorwürfe gegen Volksvertreter die Runde.

Gleichzeitig muss das Parlament als Prügelknabe für allgemeine Versäumnisse der jordanischen Politik herhalten. Auch Jordanien ist nach Jahren eines anhaltenden Wirtschaftswachstums von den Folgen der weltweiten Krise betroffen. Der Wüstenstaat ist auf Hilfszahlungen aus dem Ausland angewiesen, die Handelsbilanz weist schwere Defizite auf, und das Land ist hoch verschuldet. So muss sich auch der von Abdullah ernannte Premierminister Nader Dahabi Kritik an seiner Wirtschaftspolitik gefallen lassen. Anstatt seinen Mann an der Regierungsspitze fallen zu lassen, hat sich der König aber offenbar entschlossen, das Parlament zur Wahl zu stellen, um die Karten neu zu mischen.

Streit ums Wahlgesetz bahnt sich an

Gemäß der jordanischen Verfassung müssen nun binnen vier Monaten Neuwahlen stattfinden. Allerdings hat Abdullah das Recht, diese Frist zu verlängern. Außerdem hat die Regierung die Befugnis, temporär geltende Gesetze zu verabschieden, ohne diese von den 110 Abgeordneten absegnen zu lassen. Beobachter erwarten, dass die Regierung mit dem Segen des Königs von diesem Recht Gebrauch machen wird.

Schon heute bahnt sich ein heftiger Streit über das Wahlgesetz an, nach dessen Bestimmungen dem die kommende Parlamentswahl stattfinden soll. Das aktuelle Wahlgesetz, das vor der Parlamentswahl 2007 verabschiedet worden war, hat bewiesen, dass es Oppositionsparteien benachteiligt - allen voran die Islamisten. Deren Unterstützer leben zum größten Teil in den urbanen Zentren, während in den ländlichen Landesteilen überwiegend königstreue Stammesverbände leben. In den großen Städten, etwa in Amman, vertritt ein Abgeordneter 90.000 Wähler, in den Wüstenregionen kommt ein Parlamentarier auf etwa 2000 Wähler. Durch diese ungerechte Verteilung wird der Anteil oppositioneller Abgeordneter von vorneherein niedrig gehalten. Gleichzeitig erleichtern die kleinen Wahlkreise Stimmenkäufe ungemein, da schon für wenig Geld genügend große Stimmenpakete gesichert werden können.

Damit einher ging auch eine Entmachtung der aus Palästina stammenden Jordanier, die ebenfalls mehrheitlich in den städtischen Landesteilen leben. Ihr wachsender Einfluss wird seit Jahrzehnten von den königstreuen Beduinen vom Ostufer des Jordan mit großer Eifersucht und Sorge beäugt. Dieses ist jedoch nur eines von vielen innenpolitischen Problemen, mit denen sich ein neues jordanisches Parlament auseinandersetzen muss.

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