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18.01.2012

Türkei: Gericht sieht keine Verschwörung im Mordfall Hrant Dink


Der zweite Prozess um den Mord am armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink endete am 17. Januar mit einem Freispruch für 18 der 19 Angeklagten.


Im Juli 2011 war der 17-Jährige Todesschütze Ogun Samast zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Dinks Angehörige hatten daraufhin einen weiteren Prozess angestrengt, um die Hintermänner und deren Verbindungen in das rechtsnationalistische politische Spektrum zur Verantwortung zu ziehen.


Bereits im September 2010 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass der türkische Staat es versäumt hatte, den Journalisten, der im Vorfeld des Mordes mehrere Morddrohungen wegen seiner Haltung in der Genozid-Debatte erhalten hatte, ausreichend zu schützen. Im Januar 2007 wurde der Chefredakteur der Zeitung Agos vor seinem Büro in Istanbul erschossen.


Das Gericht verurteilte am Dienstag den Angeklagten Yasin Hayal wegen Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, der Angeklagte Erhan Tuncel hingegen ging in der Causa Dink straffrei aus und wurde stattdessen für einen Anschlag auf ein McDonalds-Restaurant in Trabzon im Jahre 2004 zu zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.


Dagegen wurden alle Angeklagten vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation freigesprochen. Dementsprechend enttäuscht zeigten sich Dinks Angehörige nach der Urteilsverkündung. »Die Tradition des politischen Mordes geht weiter«, kommentierte deren Anwältin Fethiye Cetin den Richterspruch, nannte den Prozess eine »Komödie« und kündigte Revision an. 


Ebenso wie Amnesty International und Human Rights Watch werfen sie dem Gericht vor, Beweise für Verbindungen der Täter in die Sicherheitsapparate und rechtsnationalistische Gruppierungen unterschlagen und zahlreiche Widersprüche während des Prozesses übergangen zu haben.


Zudem kritisierten sie, dass die türkische Regierung zugleich im Rahmen der so genannten Ergenekon-Prozesse gegen aktuelle und frühere hochrangige Armeeangehörige sehr viel häufiger zum Urteilsspruch der Verschwörung komme, während die Beweislage im Dink-Fall viel eindeutiger sei.



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