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20.04.2011

Syrien: Notstandsgesetze aufgehoben, Immunität bleibt


Gestern wurde offiziell bekanntgegeben, dass die 48 Jahre währende Notstandsgesetzgebung in Syrien aufgehoben wird. Man warte lediglich auf die aus Formalitätsgründen notwendige Unterschrift des Präsidenten, so die Ankündigung der Regierung. Zusätzlich werde das Staatssicherheitsgericht aufgelöst und das Recht auf „friedliche Demonstrationen“ anerkannt.


Obwohl Baschar al-Assad ein Ende der Notstandsgesetzgebung, wichtige Reformschritte sowie einen Dialog mit der Bevölkerung schon am Samstag in einer Rede vor dem neuen Kabinett angemahnt hatte, waren in den vergangenen Tagen Sicherheitskräfte gewaltsam gegen zehntausende Demonstranten in Homs, Sueida, Lattakia und Talbiseh vorgegangen. Die Regierung beschuldigt in diesem Zusammenhang salafistische Gruppierungen einen bewaffneten Aufstand initiieren zu wollen.


Kurz nach der Bekanntgabe der Reformmaßnahmen und trotz der vermeintlichen Erlaubnis friedlicher Demonstrationen warnte der Innenminister die syrische Bevölkerung daher vor einer Teilnahme an Protesten. Oppositionelle sehen diese Entwicklungen als Beweis dafür, dass die Regierung keine ernsthaften Veränderungen anstrebe und friedlichen Protesten und Forderungen auch weiterhin gewalttätig begegnen werde. Dabei wurde einerseits auf repressive Gesetze außerhalb der Notstandsgesetzgebung verwiesen, wobei insbesondere der al-Assad Legislative Decree No.64, der seit 2008 die Immunität von Sicherheitskräften schützt, in der Kritik steht.


Andererseits rechne man nun mit gesetzlichen Neuerungen und Erklärungen, die ein Vorgehen gegen die Demonstrationen und Repressionen von Seiten des Staates auch weiterhin rechtfertigen würden. Den Vorwurf einer salafistischen Initiative weist die Opposition dabei als gezielte Fehlinformation zur möglichen Rechtfertigung eines entsprechenden Anti-Terror-Gesetzes zurück. Bisher konnten die gesetzlichen Neuerungen weder Proteste, noch ein repressives Vorgehen von Sicherheitskräften unterbinden."



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