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Das Oberste Verfassungsgericht im Senegal hat am Montag die Legalität der Kandidatur von Präsident Abdoulaye Wade bestätigt und damit eine Klage von Oppositionsvertretern abgewiesen. Ebenso gielt das Gericht die Entscheidung aufrecht, den Sänger Youssou N`Dour nicht zum Wahlgang am 26. Februar 2012 zuzulassen. Als Begründung gab das Gericht an, dass der 52-Jährige nicht genug Unterschriften vorlegen konnte.
Die Oppositionsgruppieren, die sich unter dem Banner »M23« zusammen geschlossen haben, warfen Wade und dem Gericht einen »Verfassungsputsch« vor und rief zum »nationalen Widerstand« auf. Rund um den Präsidentenpalast in Dakar zogen nach der Bekanntgabe des Urteils Truppen auf. In der vergangenen Woche hatte insbesondere die Jugend der senegalischen Hauptstadt gegen Wade protestiert und hatte sich heftige Straßenschlachten mit den Sicherheitskräften geliefert.
Gemäß einer Verfassungsänderung im Jahr 2008 wurde die Legislaturperiode des Präsidenten auf zwei Amtszeiten beschränkt. Der 85-jährige Wade hatte seine dritte Bewerbung um das höchste Staatsamt adurch gerechtfertigt, dass seine ersten beiden Kandidaturen 2000 und 2007 vor der Verfassungsänderung lägen.
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