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Simona Pfister
Am 28. November wird in der Schweiz über die »Ausschaffungsinitiative« abgestimmt, nach der straffällig gewordene Ausländer schneller ausgewiesen werden können. Damit liegt erneut ein Vorschlag vor, der die Grundrechte von Minderheiten tangiert.
In Europa geht die Angst vor Ausländern um: Nach Thilo Sarrazins umstrittenen Worten zur Zukunft Deutschlands und der Ausweisung zahlreicher Roma in Frankreich, wird jetzt auch in der Schweiz eine verschärfte Gangart gegenüber Migranten gefordert. Die am rechten Rand politisierende Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte bereits im Februar 2008 ihre »Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer« eingereicht. Das Volksbegehren sieht im Wortlaut vor, dass im Land lebende Personen ohne Schweizer Pass ihr Aufenthaltsrecht verlieren, sobald sie bestimmte Straftaten begehen oder »missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.«
Die Tatbestände, welche der Initiative zu Folge zu einer Ausweisung und einem anschließendem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren führen, umfassen unter anderem Mord, Vergewaltigung, Menschen- und Drogenhandel, Einbruch und Gewaltdelikte. Damit soll, laut den Initiatoren, dem in der Schweizer Bevölkerung bestehenden Bedürfnis nach mehr Sicherheit und klareren Grenzen nachgekommen werden. Ob dies tatsächlich gelingt, entscheidet sich am nächsten Sonntag, wenn die Vorlage vors Volk kommt.
Die Initiative hat schon im Vorfeld für Diskussionen im Parlament gesorgt; und zwar nicht nur wegen der willkürlich erscheinenden Auswahl an festgeschriebenen Straftaten, die Wirtschaftsdelikte sowie die Schwere eines Vergehens völlig ausklammern. Von einigen Parlamentariern wurde schon die grundsätzliche Gültigkeit des Volksbegehrens bestritten: Es sei gar nicht zur Abstimmung zuzulassen, da es dem »Non-Refoulement-Prinzip« - nach dem ein Ausländer nicht in ein Land ausgewiesen werden kann, in dem sein Leben gefährdet wäre – und damit der Bundesverfassung sowie zwingendem Völkerrecht widerspräche. Die Mehrheit befand aber, der Initiativtext ließe sich genug flexibel auslegen, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern.
So kann die Vorlage doch dem Volk unterbreitet werden, denn laut geltendem Recht müssen nur gegen zwingendes Völkerrecht verstoßende Begehren für ungültig erklärt werden. Trotzdem hielt das Parlament fest, die Initiative sei nur schwer mit den Grundsätzen der Bundesverfassung zu vereinen, weil weder die Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen noch die Garantie auf Einzelprüfung gewahrt ist. Sie verstoße damit zudem klar gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die zum nicht zwingenden Völkerrecht gehört. Es wurde auch beklagt, dass die wortgerechte Umsetzung des Initiativtextes fast nicht möglich sei, da »Sozialhilfebetrug« keinen festgeschriebenen Tatbestand darstelle.
Schnell wurden deshalb Rufe nach Alternativen laut, schließlich war man sich weitgehend einig darüber, dass dringender Handlungsbedarf im Bereich der Ausländerkriminalität bestehe. Statistiken, auf die sich Befürworter der Initiative immer wieder gern beziehen, zeigen klar auf, dass sich übermäßig viele Ausländer unter den Straftätern in der Schweiz befinden. Allerdings wird in diesen Statistiken nicht zwischen Ausländern, die in der Schweiz ansässig sind und solchen, die sich auf der Durchreise befinden, differenziert. Nur 36 Prozent dieser Gesetzesbrüche in der Schweiz werden von hier ansässigen Ausländern begangen. Die Grundstimmung im Volk ist jedoch eine andere. Deshalb erarbeiteten Bundesrat und Parlament einen Gegenvorschlag, der nun kommenden Sonntag ebenfalls dem Stimmvolk vorgelegt wird und die Grundrechte wahren soll.
Nicht nur die Legislative und die Regierung, sondern auch die Parteien der Mitte, die liberalen FDP und GLP, die christlich-orientierten CVP und EVP, sowie die bürgerliche BDP empfehlen diesen zur Annahme: Er sieht ebenfalls vor, die Bestimmungen zu straffällig gewordenen Ausländern zu verschärfen, um eine »einheitlichere und konsequentere Praxis der Behörden bei der Wegweisung« zu ermöglichen. Schon heute haben die kantonalen Gerichte und Behörden die Möglichkeit, Migranten nach einer Straftat oder bei einem Sozialdienstbetrug auszuweisen.
Es wird aber moniert, dies geschehe zu selten und zu wenig einheitlich. Deshalb sollen Ausländer in Zukunft – unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – aus dem Land verwiesen werden, wenn sie wegen einer Verfehlung zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt werden. Bei über 30 schweren Delikten kommt es schon bei einem Strafmaß von einem Jahr Freiheitsentzug zur Ausschaffung. Zusätzlich enthält der Gegenvorschlag einen Artikel, der das Anliegen der Integration bekräftigt.
Da auch der Gegenvorschlag also eine deutliche Verschärfung der Ausländergesetzgebung fordert, empfehlen die linke SPS (Soziale Partei der Schweiz) und die Grüne Partei, beide Vorlagen abzulehnen. Denn die Befürworter des doppelten Neins vertreten die Meinung, mit der Annahme auch des Gegenvorschlags entstehe eine »ausländerfeindliche Zweiklassenjustiz«. Beide Vorlagen widersprächen der Schweizerischen Verfassung, die allen Menschen Gleichheit vor dem Gesetz garantiert, so dass durch eine Annahme wichtige Menschenrechte untergraben würden.
Tatsächlich ist das Bild der Zweiklassengesellschaft vielen Schweizern nicht unvertraut. Die Rhetorik in Diskussionen zeigt immer wieder, dass unter Schweizern innerlich ein großer Unterschied zwischen »uns« und »den anderen« gemacht wird. Vielfach bleibt unbewusst, dass damit einigen Teilen der Bevölkerung gewisse Rechte entzogen werden, weil sie nicht über den roten Pass verfügen. Auch wenn die Gegner der »Ausschaffungsinitative« versuchen, diese Problematik mit einer eigenen Kampagne für das Doppel-Nein deutlich vor Augen zu führen, kommen sie kaum gegen die finanziell wohlgestützte Propaganda der Initiatoren an.
Mit ihren provozierenden, fremdenfeindlichen Plakaten hat die SVP sogar bis ins Ausland für Schlagzeilen gesorgt. Mit Bildern, scharfer Rhetorik und selektiven Statistiken schürt die Partei gezielt Ängste gegenüber Ausländern und hat damit seit Jahren wachsenden Erfolg. Den klarsten Triumph erreichte sie mit ihrer Initiative zum Verbot von Minaretten in der Schweiz, deren Annahme sich am Tag nach der Abstimmung jährt. Die Sache selbst war damals für die Partei wie auch für die Stimmbevölkerung eher zweitrangig – aufgrund der bundesweiten Bauvorschriften hätte schon vorher in jeder Gemeinde die Errichtung eines Minaretts auf Wunsch untersagt werden können.
Für die SVP wie für die Ja-Stimmenden ging es primär darum, ein Zeichen gegen den Islam zu setzen. Denn Ängste und Vorurteile über diese Religion sind in der Schweizer Bevölkerung weit verbreitet, auch wegen der Abstimmungskampagne selbst. So wurde im Vorfeld des Urnengangs von rechten Parteien gezielt das Bild einer schleichenden Islamisierung der Schweiz gezeichnet. Muslime wurden pauschal als gewalttätig, extremistisch und frauenfeindlich dargestellt.
Auf diese Weise werden immer wieder neue Feindbilder kreiert: Waren es in den 1960er die Italiener, in den letzten Jahren die Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien und die Muslime, so müssen jetzt bei der aktuellen Abstimmung allgemein »Ausländer« als Sündenböcke herhalten. Die Taktik scheint Erfolg zu haben: Laut Umfragen der staatlichen Mediengesellschaft SRG hätten zwei Wochen vor der Abstimmung 53 Prozent der Bevölkerung für die Ausschaffungsinitiative gestimmt.
Entsprechend wird bereits jetzt über die Umsetzungsschwierigkeiten nach einer Annahme der Ausschaffungsinitiative diskutiert. Schon nach dem Minarettverbot, welches klar gegen das in Verfassung und EMRK verankerte Recht auf Religionsfreiheit verstößt, verwiesen Rechtsschützer auf mögliche Klagen beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Von rechter Seite kam darauf der Hinweis, die Schweizerische Demokratietradition dürfe nicht wegen ausländischer Richter bezweifelt werden. Auch im Abstimmungsbüchlein zur aktuellen Vorlage behauptet die SVP, durch ihr Begehren würde sichergestellt, dass nationales Recht weiterhin Vorrang gegenüber internationalem Recht habe.
Immer deutlicher stellt sich die Frage, wie mit Volksbegehren, welche gegen nicht zwingendes Völkerrecht verstoßen, umzugehen ist. Konsequenterweise müssten nämlich nach ihrer Annahme bestimmte Verträge, wie zum Beispiel die EMRK, aufgekündigt werden. Da diese Option aber einen unabsehbaren politischen Imageschaden nach sich zöge, ist sie kaum praktikabel.
Die im Mai gegründete »Solothurner Landhausversammlung«, eine Gemeinschaft von bisher ca. 300 Mitgliedern, bemüht sich deshalb um eine andere Lösung der Problematik. Als Forum zur Stärkung von Menschenrechten und Demokratie hat sie sich zum Ziel gemacht, per Initiative eine Erweiterung der Ungültigkeitsgründe für Volksbegehren zu erreichen. Während heute bloß zwingendem Völkerrecht widersprechende Initiativen vom Parlament verworfen werden müssen, soll dies in Zukunft auch bei allgemein grundrechtswidrigen Vorlagen geschehen. Die Landhausversammlung hat zudem auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass im geltenden System die Mehrheit über Rechte einer Minderheit entscheidet, folglich diese auch beliebig einschränken kann. Eine Situation, die auch bei der bevorstehenden Abstimmung relevant wird.
Ein Großteil des Stimmvolks ist sich dieser Probleme aber kaum bewusst. Dementsprechend deuten die Prognosen auch trotz Gegenvorschlag auf Annahme der SVP-Initiative hin. Einige linksgerichtete Wähler stehen so am Sonntag vor einem Dilemma: Wenn sie aus Überzeugung gegen beide Vorlagen votieren, steigt mathematisch die Chance, dass sich eine Mehrheit für die völkerrechtswidrige Ursprungsinitiative ergibt. Die derzeitigen Prognosen deuten jedoch nicht daraufhin, dass solche Überlegungen von Erfolg gekrönt sind. Die Abgrenzungsmechanismen sind schon in der Mehrheit der Bevölkerung verbreitet.
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