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Fabian Wagener
zenith: Ist die ägyptische Verfassung im Schnelldurchgang reformierbar?
Naseef Naeem: Es ist wichtig festzuhalten, dass Ägypten nicht vor einer ganzheitlichen Verfassungsreform steht. Die Verfassungsänderungen beziehen sich zunächst auf wenige Teilbereiche, wobei die Änderungen vor allem im Zusammenhang mit zukünftigen Wahlen stehen. So soll etwa die Kandidatur erleichtert und eine unabhängige Kontrolle der Wahlen ermöglicht werden. Gleichwohl scheint mir ein Zeitraum von 10 Tagen für die Änderungen doch sehr ambitioniert zu sein.
Der pensionierte Richter Tareq al-Bischri leitet das Verfassungsgremium. Al-Bischri wird unter ägyptischen Juristen weithin respektiert, insbesondere, weil er sich während der Regierungszeit Mubaraks stets für eine unabhängige Justiz stark gemacht hat. Dennoch: Könnte man den Prozess der Verfassungsänderung nicht breiter und transparenter anlegen, etwa durch eine verfassungsgebende Versammlung?
Diese Frage berührt ein zentrales Thema: Die Legitimation der Verfassung. Es wird entscheidend sein, inwieweit sich das ägyptische Volk mit der neuen Verfassung identifizieren kann. Der jetzt eingeschlagene Weg ist dahingehend fragwürdig. Zwar kann das Volk in etwa zwei Monaten über die Verfassungsänderungen abstimmen, am Änderungsprozess selbst aber ist es nicht beteiligt. Dabei gäbe es durchaus Alternativen: Man hätte ein Gremium einrichten können, das Regeln für die Wahl eines Verfassungskonvents aufstellt. Anhand solcher Regeln wählt das Volk dann eine verfassungsgebende Versammlung. Im Irak ist man auf ähnliche Weise vorgegangen. Aus verfassungstheoretischer Perspektive ist das Vorgehen in Ägypten zumindest zweifelhaft.

Der gebürtige Syrer studierte an den Universitäten in Aleppo und Damaskus Rechtswissenschaft. Von 1999 bis 2002 war Naeem in Syrien als selbständiger Anwalt tätig. Im Jahr 2007 promovierte er zum Thema »Die neue bundesstaatliche Ordnung im Irak« an der Universität Hannover. Derzeit arbeitet Naeem an seiner Habilitation zu den Verfassungen im Irak und im Sudan. Naeem lebt in Berlin.
Warum geht Ägypten dann diesen Weg?
Das ist schwer zu sagen. Ich vermute, dem Militär geht es jetzt in erster Linie um Stabilität. Die Änderung der Verfassung durch eine verfassungsgebende Versammlung würde wesentlich länger dauern, als die jetzt anvisierten zwei Monate. Womöglich befürchtet das Militär neue Unruhen, sollte der gegenwärtige Übergangszustand in Ägypten zu lange anhalten.
Dem Militär kann die Machtübergabe also nicht schnell genug gehen?
In diesem Zusammenhang muss man sich die Rolle des Militärs während der Revolution vergegenwärtigen. Die Armee hat die Proteste nicht gewaltsam unterdrückt. In gewisser Weise verstehen sich die Generäle derzeit als Vertreter des Volkswillens. Es scheint momentan tatsächlich so, als ob das Militär eine der Hauptforderungen der Demonstranten so schnell wie möglich erfüllen will: freie und faire Wahlen. Dennoch stehen derlei Prognosen natürlich immer unter Vorbehalt. Bei aller Euphorie darf man Eines nicht vergessen: Mubarak ist weg, große Teile des Regimes aber sind noch da.
Kommen wir zurück zu der neuen Verfassung: Was sind verfassungsrechtlich die größten Hindernisse auf dem Weg zur Demokratie?
Es gibt zahlreiche Schwierigkeiten, die es zu bewältigen gilt. Der ägyptische Präsident als Oberbefehlshaber der Streitkräfte genießt in der ägyptischen Verfassung eine herausragende Stellung. Das muss korrigiert werden. Wichtig aber ist doch zunächst folgende Frage: Was meinen wir, wenn wir von Demokratie sprechen? Meinen wir bloß das reguläre Abhalten von Wahlen oder sprechen wir von einer Demokratie, die alle Dimensionen mit einschließt? Demokratie beinhaltet auch einen gewissen Standard des Schutzes von Grundrechten. Für Ägypten stellt sich aus verfassungsrechtlicher Sicht die Frage: Inwieweit garantiert die zukünftige Verfassung den Schutz der Grundrechte eines jeden Ägypters – egal ob Muslim, Christ oder Atheist?
Was glauben Sie?
Die zentralen Forderungen während der Proteste waren der Sturz Mubaraks und die Durchführung fairer Wahlen. Individualisierung und Grundrechte spielten während der Proteste höchstens eine marginale Rolle.
Einer der am schärfsten kritisierten Artikel in der Verfassung ist Artikel 179, der es dem Präsidenten erlaubte, terrorverdächtigte Personen einem Militärgericht zu überstellen. Insbesondere Anhänger der Muslimbruderschaft wurden auf diese Art willkürlich verfolgt und verhaftet. Jetzt wird der Artikel ersatzlos aus der Verfassung gestrichen. Zeigt das nicht, dass Grundrechte in der Debatte eine Rolle spielen?
Das Wesen der Muslimbruderschaft betrifft eher den fünften Artikel der die Gründung von Parteien auf religiöser Grundlage untersagt. Dieser Artikel steht bislang nicht zur Disposition. Was Artikel 179 betrifft, so diente dieser im Grunde als verfassungsrechtlicher Ersatz für die Notstandsgesetze, mit denen Mubarak regierte und die aufgehoben werden sollten. Die Streichung von Artikel 179 ist sicherlich ein positives Signal, da er elementare Grundrechte, wie das Recht auf einen fairen Gerichtsprozess, außer Kraft setzt. Gleichwohl gibt es zahlreiche weitere Artikel, mit deren Hilfe Grundrechte beschnitten werden können. Eine entscheidende Frage bezüglich der Grundrechte ist sicher, welche Rolle der Islam in der zukünftigen Verfassung spielt.
Artikel 2 erklärt den Islam zur Staatsreligion, das islamische Recht zur Hauptquelle der Rechtsfindung. Vertreter der koptischen Minderheit sehen sich dadurch diskriminiert und fordern die Abschaffung des Artikels. Die Muslimbruderschaft hat Artikel 2 aber bereits für unantastbar erklärt.
Artikel 2 ist von mehreren Gesichtspunkten her problematisch. Zum einen ist der Artikel wenig konkret und lässt einen großen Interpretationsspielraum. Was versteht man überhaupt unter islamischem Recht? In der Vergangenheit wurden jedenfalls zahlreiche, auch widersprüchliche Urteile, mit diesem Artikel begründet. Der Staat ist durch diesen Artikel unberechenbar, da der Bürger sich nicht vorstellen kann, wie das Gericht urteilen wird. Zum anderen ist es problematisch, dass Teile des islamischen Rechts mit anderen Verfassungsartikeln kollidieren. Das betrifft vor allem das Familienrecht: So sind beispielsweise muslimischen Männern Mischehen mit christlichen Frauen erlaubt, andersrum gilt das nicht. Dies verstößt gegen das individuelle Recht der freien Partnerwahl und gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Ein anderes Beispiel ist die Polygamie: Männern ist es gesetzlich gestattet, mehrere Frauen zu heiraten, eine Frau darf dies nicht. Gleichzeitig aber sagt die ägyptische Verfassung, dass Männer und Frauen die gleichen Rechte besitzen.
Wie lässt sich dieses Dilemma lösen?
Man muss Klarheit verlangen. Es könnte explizit formuliert werden, wo der Islam als Rechtsquelle fungiert. Die Verfassung würde dann klarstellen, dass alle Menschen gleich behandelt werden, außer zum Beispiel bei der Mischehe oder dem Religionswechsel. Eine andere Möglichkeit wäre es, in der Verfassung deutlich zu machen, dass der Islam den kulturellen Hintergrund Ägyptens bildet, nicht aber als Gesetzesquelle dient, wenn elementare Grundrechte dadurch verletzt würden. Eine dritte Möglichkeit wäre die komplette Streichung des Religionsbezuges aus der Verfassung. Ich möchte an dieser Stelle aber ehrlich sein: Ich glaube nicht, dass sich in naher Zukunft in diese Richtung etwas bewegt. Artikel 2 wird wohl bleiben, wie er ist.
Reicht die Änderung einiger Verfassungsartikel Ihrer Ansicht nach aus oder ist die ägyptische Verfassung nicht insgesamt von autoritärer und undemokratischer Natur? Anders gefragt: Braucht Ägypten nicht eine grundlegend neue Verfassung?
Ich glaube, Ägypten bräuchte eine rundum neue Verfassung. Eine neue Verfassung, für eine neue Zeit. Doch das braucht Zeit – und die scheint es nicht zu geben.
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