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30.07.2012

Libanon: Jurisdiktion des STL bestätigt


Das Sondertribunal für den Libanon (STL) hat die Rechtmäßigkeit seiner Jurisdiktion im Mordfall Hariri bestätigt.

 

Im Sommer 2011 hatte das Gericht die Namen der vier Hauptangeklagten Hizbullah-Mitglieder veröffentlicht und die libanesischen Behörden aufgefordert, den Haftbefehl gegen Salim Ayyash, Mustafa Badreddine, Hussein Anaissi und Assad Sabra umzusetzen. Deren Verteidigung hatte die Rechtmäßigkeit infrage gestellt und bei der Strafkammer einen entsprechenden Antrag gestellt, der nun abgewiesen wurde.

 

Zur Begründung hieß es, dass der Antrag der Verteidigung die Legalität des Prozesses, aber nicht die Rechtmäßigkeit der Jurisdiktion des STL berührt hätte. Als Mitglied der Vereinten Nationen und auf Basis von UN-Resolution 1757 habe der Libanon sich zur Kooperation verpflichtet und die Legalität des Gerichtes anerkannt.

 

Im November 2011, so das STL, habe die libanesische Generalstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungserkenntnisse übergeben, deren Inhalt sind allerdings nicht veröffentlicht worden. Als vorläufiger Termin für den Prozessauftakt ist der 25. März 3013 vorgesehen.

 

In jedem Fall ist es den Behörden bisher nicht gelungen, der Verdächtigen habhaft zu werden. Hizbullah-Generalsekretär Hassan Nasrallah bestreitet die Legalität des STL und hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass Hizbullah die Zusammenarbeit mit dem STL ablehnt. Wo sich die vier Angeklagten aufhalten, ist ebenfalls nicht bekannt.



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