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20.06.2012

Kasachstan: Löning fordert Freilassung von Regisseur Atabayev


Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning hat die kasachischen Behörden aufgefordert, den kasachischen Kulturschaffenden und Regisseur Bolat Atabayev umgehend freizulassen. Der 60-Jährige war am 15. Juni von den kasachischen Behörden festgenommen worden.

 

»Ich bin sehr besorgt darüber, dass Bolat Atabayev verhaftet wurde. Gegen ihn wird wegen ›Aufstachelung zum sozialen Unfrieden‹ ermittelt. Dabei hat er lediglich sein Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch genommen und eine Ansprache gehalten. Kasachstan ist OSZE-Mitglied und damit demokratischen Prinzipien wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit verpflichtet. Ich erwarte, dass die kasachische Regierung ihre Verpflichtungen nun auch erfüllt. Ich fordere die kasachischen Behörden auf, Bolat Atabayev unverzüglich frei zu lassen, das Verfahren gegen ihn einzustellen und ihm die Ausreise nach Weimar zur Entgegennahme der Goethe-Medaille zu ermöglichen«, so Löning.

 

Bolat Atabayev, langjähriger künstlerischer Direktor des Deutschen Theaters in Almaty, sollte eigentlich in Weimar der Preis für sein Lebenswerk überreicht werden. Stattdessen droht ihm nun ein Prozess – nicht wegen seines künstlerischen Schaffens, sondern wegen angeblicher Austachelung unmittelbar vor den Ölarbeiter-Unruhen in der kasachischen Industriestadt Zhanaozen Mitte Dezember 2011.

 

In der kasachischen Hafenstadt Aktau hatte der Prozess gegen die 37 Angeklagten Ende März begonnen. Ihnen wurde eine Reihe von Vorwürfen zur Last gelegt, darunter Organisation und Teilnahme an nicht genehmigten Protesten, Angriff auf Repräsentanten des Staates, bis hin zu Brandstiftung und Plünderung. Knapp zwei Monate nach Prozessauftakt um die Ölarbeiter-Unruhen in der kasachischen Industriestadt Zhanaozen, hat das Gericht in Aktau am 4. Juni die Urteile verlesen.

 

34 der 37 Angeklagten wurden dabei für schuldig befunden, insgesamt wurden 13 Haftstrafen ausgesprochen, zwölf davon reichen von drei bis sechs Jahren. Mindestens zwei der insgesamt 37 Angeklagten sagten aus, während ihrer Vernehmungen gefoltert worden zu sein. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte im April Fälle von Einschüchterung und Folter dokumentiert.



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