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Urteil im Fall Hrant Dink 20.09.2010

»Eins hielt, eins schnitt, eins rupfte«

Kathrin Hagemann


Der Schuldspruch gegen die Türkei im Mordfall Hrant Dink durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am vergangenen Dienstag hat es in alle Schlagzeilen geschafft – trotz der anhaltenden Aufregung um das erst Tage zurückliegende Verfassungsreferendum.


Die Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu einer Geldstrafe von 105.000 Euro wird in der türkischen Presse als »Schande« für die Türkei, jedoch einhellig als gerechtfertigt bewertet. Es gilt als bewiesen, dass staatliche Stellen vom Mordplan gegen Hrant Dink wussten.


Der Journalist hatte sich als Chefredakteur der Zeitung Agos für Aufarbeitung und Versöhnung im türkisch-armenischen Verhältnis eingesetzt. Nachdem er trotz Todesdrohungen keinen Schutz durch den Staat erhielt und im Zusammenhang mit seiner Verurteilung wegen »Herabwürdigung des Türkentums« Opfer von Medienhetze wurde, hatte er zwei Tage vor seinem Tod selbst die Klage beim EGMR eingereicht.

www.agos.com.tr


Umur Talu beschreibt in Haberturk das Zustandekommen des Mordes mit den Worten eines Kinder-Abzählreimes: »Eins hielt, eins schnitt, eins rupfte, eins hat gegessen und eins hat zugeschaut!«

www.haberturk.com


Die Zaman gibt dem Kommentar von Feride Çetin, einer der Anwältinnen der Familie Dink, Raum: »Das war ein geplanter Mord. Er wurde ab Februar 2004 geplant und Schritt für Schritt umgesetzt. Der EGMR hat dies durch seine Entscheidung bestätigt.«

www.zaman.com.tr


»Nichts bringt uns diesen teuren Intellektuellen zurück«

Cumhuriyet zitiert die Worte von Außenminister Ahmet Davutoğlu, der sich als Staatsvertreter mittlerweile rhetorisch voll und ganz hinter Dink stellt – spätestens seit Bekanntwerden der türkischen Verteidigungsschrift im EGMR-Prozess. In dieser wurde der Journalist als Staatsfeind und Volksverhetzer dargestellt und mit dem deutschen Neonazi Michael Kühnen verglichen. Reagierend auf die Empörung über diese Rechtfertigung der Tat kommentiert Davutoğlu den Ausgang des Prozesses nun mit den Worten: »Wie auch immer das Urteil lautet, es bringt uns diesen teuren Intellektuellen nicht zurück.« Gleichzeitig suggeriert er, dass die von Dink geforderte Veränderung längst stattgefunden habe: »Wenn er nur heute an seinem Geburtstag unter uns sein könnte, wenn er nur sehen könnte, dass das türkische Volk vor drei Tagen eine Verfassungsreform angenommen hat, die seine Freiheiten erweitert und auf den Menschenrechten fußt.«

www.cumhuriyet.com.tr


Auch Cengiz Candar in der liberalen Radikal beschreibt – mit ähnlich feierlichen Worten - die Verfassungsreform als einen demokratischen Fortschritt im Sinne Hrant Dinks. Die Reaktionen aus dessen Umfeld drücken jedoch aus, dass noch einiges mehr geschehen muss: Das Nachrichtenportal bianet zitiert die Anwältinnen der Familie Dink, die die Auswirkungen der EGMR-Entscheidung auf den Mordprozess, der in der Türkei noch andauert, ankündigen. »Der EGMR ist aufgrund derselben Dokumente, die auch der türkischen Justiz vorliegen, zu diesem Beschluss gekommen. Wir erwarten einen solchen Beschluss nun auch von der türkischen Justiz.« Man werde die Einbeziehung der Sicherheitsbehörden in die Ermittlungen beantragen.

www.radikal.com.tr


Die Regierung hat erklärt, keinen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. Man werde darauf hin arbeiten, in Zukunft nicht mehr durch Beschneidung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung in die Schlagzeilen zu geraten, erklärte Außenminister Davutoğlu. Indessen wurde die Akte des Journalisten Kemal Göktaş, der ein Buch zur Verstrickung von Staat, Justiz und Medien im Mordfall Hrant Dink verfasst hat, ans Strafgericht für schwere Verbrechen weitergeleitet.

www.bianet.org



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