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Die bahrainische Aktivistin Fadhila al-Mubarak ist von den Behörden freigelassen worden, nur eine Woche nachdem ein Gericht ihre 18-monatige Haftstrafe bestätigt hatte.
Fadhila al-Mubarak war am 20. März bei einer Straßenkontrolle gestoppt und verhaftet worden, da sie in ihrem Auto angeblich »Musik, die zum Stürz der Regierung« aufrief, gehört hatte. Im Prozess im Mai wurde ihr zudem Verstoß gegen das Versammlungsverbot und die Verbreitung von regimefeindlichen Flugblättern und Tonträgern zur Last gelegt.
Al-Mubaraks Anwälte kritisierten die Anklagepunkte als »fingiert« und berichteten zudem über Folter gegen ihre Mandantin. Nach insgesamt vier Berufungsverhandlungen wurde die Strafe gegen al-Mubarak von vier Jahren auf 18 Monate reduziert. Neben al-Mubarak wurde auch der kuwaitisch-kanadische Staatsbürger Nasser al-Raas freigelassen, der offiziell aus »gesundheitlichen Gründen« begnadigt wurde. Eine Begründung für die Haftaufhebung für al-Mubarak, die zuvor 10 Monate im Gefängnis verbracht hatte, gibt es bisher nicht. Bei der Rückkehr in ihr Heimatdorf Al-Muqsha wurde al-Mubarak von 10.000 Unterstützern empfangen.
Der Fall al-Mubarak hatte aber unter bahrainischen Aktivisten sowie in sozialen Netzwerken große Aufmerksamkeit erlangt. Auch ein Video-Appell ihres Ehemannes und ihres 8-jährigen Sohnes fand große Verbreitung. Am 14. Februar jährt sich der Beginn der bahrainischen Protestbewegung zum ersten Mal. Zwar ist der symbolträchtige Versammlungsort, der Perlenplatz im Zentrum Manamas, abgerissen worden, die Behörden haben aber eine angekündigte Protestkundgebung wenige Kilometer weiter genehmigt.
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