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Der frühere ägyptische Premierminister Ahmed Schafik darf bei den Stichwahlen um die ägyptische Präsidentschaft antreten, so ein Bericht des ägyptischen Staatsfernsehens. In einem Grundsatzurteil hatte der Oberste Gerichtshof Ägyptens das Gesetz, welches hohen NDP-Parteifunktionären wie auch zahlreichen Regierungsmitgliedern während des Mubarak-Regimes die Kandidatur für politische Ämter verbot, für verfassungswidrig erklärt. Damit kann Schafik am 16. und 17. Juni gegen den Kandidaten der Muslimbruderschaft, Muhammad Mursi, in der zweiten und finalen Runde der Präsidentschaftswahl antreten. Seit April hatte sich um die Kandidatur Schafiks ein juristisches Tauziehen entwickelt, in dem er zunächst ausgeschlossen, kurz darauf von der Wahlkommission - in einem unter Staatsrechtlern und Kommentatoren umstrittenen Schritt - unter Vorbehalt zugelassen wurde.
Erste Bewertungen des Urteils in der ägyptischen Presse betonen, dass der Oberste Gerichtshof in jedem Fall eine Neuwahl der ersten Runde verhindern wollte. Hätte das Gesetz fortbestanden, so hätte man entweder Ahmed Schafik ausschließen, oder sogar neue Kandidaten für eine erneute Wahl zulassen müssen, so Kommissionsvorsitzender Hatem Bagato gegenüber der Tageszeitung Al-Masry Al-Youm.
Ebenso urteilte das Gericht nun, dass das Wahlsystem der Parlamentsabgeordneten über Direktmandate, wie es beim Urnengang im Januar 2012 angewandt wurde, gegen die Verfassung verstoße. Davon betroffen sind nun ein Drittel der Parlamentsabgeordneten. Welche praktischen Auswirkungen das Urteil auf die Arbeit beider Kammern haben wird, bzw. bis wann eine Nachwahl angesetzt werden muss, ist bislang nicht bekannt.
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