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22.07.2011

Ägypten: Keine Wahlbeobachter bei Parlamentswahl


Der regierende Oberste Militärrat Ägyptens hat angekündigt, bei den Parlamentswahlen im Oktober keine internationalen Wahlbeobachter zuzulassen. Rechtlich abgesichert ist diese Entscheidung durch eine Passage des am Mittwoch in Kairo vorgestellten neuen Wahlrechts. Man habe nicht zu verbergen, werde jedoch keine Einmischung in interne Angelegenheiten gestatten. Die Entscheidung wurde umgehend von lokalen Menschenrechtsorganisationen kritisiert.

Darüber hinaus wurde das Mindestalter für Abgeordnete des Unterhauses von 30 auf 25 Jahre gesenkt, im Oberhaus verbleibt es bei 35 Jahren. Der im September neugewählte Präsident wird 100 der 390 Oberhaussitze selbst vergeben dürfen. Die Kritik vieler Demonstranten, dass Abgeordnete der früheren Regierungspartei NDP als unabhängige Kandidaten versuchen könnten, wieder in ein Amt zu gelangen, wurden nicht berücksichtig. Die Hälfte der 504 Unterhaussitze können auch von unabhängigen Politikern besetzt werden.



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